fmade GmbH
Industriezeile 56a
A-4020 Linz
Tel.: +43 732 / 341138-0
Fax: +43 732 /341138-20
hotline@fmade.at
www.fmade.at

Firmenbuch-Nr.: 319955y
UID-Nummer: ATU 64673268
Landesgericht Linz
Geschäftsführung: Michael Feldweber

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Unseren Leistungen und Lieferungen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Einkaufsbedingungen des Kunden sind selbst dann nicht bindend, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Wenn im Einzelnen nicht anders geregelt, gelten die vom ‚Fachverband Unternehmensberatung und Datenverarbeitung‘ der Wirtschaftskammer Österreich empfohlenen Bedingungen in der jeweils letztgültigen Fassung.

2. Vertrag
Alle Angebote sind freibleibend. Die bindende Bestellung des Kunden kommt durch Unterzeichnung des Angebots oder eines Vertrages zustande. Die Annahme der Bestellung durch fmade erfolgt durch Gegenzeichnung des Vertrages oder durch Leistungserbringung bzw. Auslieferung an den Kunden. Die Vertragsabwicklung kann auch über Dritte erfolgen.

3. Preise
Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angeführt, in EURO exklusive Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den jeweiligen Auftrag. Die Preise verstehen sich ab Geschäftssitz von fmade. Die Kosten von allfälligen Datenträgern, Versandkosten, Gebühren etc. werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.1. Normalarbeitszeit/Überstundenzuschläge
Werden Leistungen auf Wunsch des Auftraggebers außerhalb der Normalarbeitszeit (Mo-Fr 8-18h) erbracht, so wird der Überstundenzuschlag mit 50% für Mo-Fr 6h-8h und 18h-20h, Samstage 100% für Mo-Sa 20h-6h, Sonntage und Feiertage zusätzlich in Rechnung gestellt.
Der Preis von pauschalierten Dienstleistungen basiert auf Durchführung in der Normalarbeitszeit. Fallen auf Kundenwunsch Zeiten außerhalb der Normalarbeitszeit an, so werden für diese Zeiten die entsprechenden Überstundenzuschläge zusätzlich in Rechnung gestellt.

3.2. Pauschalierte Leistungen
Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht von fmade zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall verrechnet. Wird bei pauschalierten Schulungen der vorgesehene Zeitrahmen um mehr als 20% überschritten, so werden die darüber hinausgehenden Zeiten zum aktuellen Stundensatz zusätzlich in Rechnung gestellt. Sind pauschalierte Schulungen nicht innerhalb von 6 Monaten nach Installation abgeschlossen, so kann fmade für die ab dem 7. Monat erfolgten Tätigkeiten eine Preisanpassung an die aktuell gültigen Listenpreise vornehmen.

3.3. Abrechnung nach Zeitaufwand
Leistungen beim Kunden werden in begonnenen halben Stunden abgerechnet, telefonische Hilfestellungen in Einheiten von 10 Minuten.

3.4. Wartezeit
Der Auftraggeber muss dafür Sorge tragen, dass seine zu schulenden Mitarbeiter zu den vereinbarten Schulungsterminen freigestellt sind und daher keine Unterbrechung bzw. Störung der Schulung erfolgt. Durch den Auftraggeber zu verantwortende Wartezeiten gelten als Arbeitszeit.

3.5. Spesen
Fahrtspesen für Anfahrten mit Kfz innerhalb des Landes werden gemäß gültiger Preisliste mit Spesenpauschale nach Entfernung abgerechnet, ansonsten nach Aufwand (Fahrtzeit zum jeweils gültigen Stundensatz, Km-Geld und Diäten zum amtlichen Satz, sonstige Fahrtspesen). Andere Spesen (Telefon, Fax, Diäten, Nächtigungskosten etc.) werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Die Aufzeichnungen von fmade zählen als Nachweis.

3.6. Mindermengenaufschlag
Bei Bestellung von Handelsware unter € 100,- exklusive Umsatzsteuer wird eine Bearbeitungsgebühr von € 25,- verrechnet

3.7. Terminverschiebung für Vor-Ort-Leistungen
Bei Verschiebung eines für die Leistungserbringung vereinbarten Termins durch den Kunden werden folgende Spesen verrechnet: 10% aber mind. 1 Stunde ab 7 Tage vor dem Termin 50% aber mind. 2 Stunden ab dem Arbeitstag vor dem Termin

3.8. Rückgabe, Storno
Bei von fmade akzeptierter Retournierung bzw. Stornierung von bestellten Produkten bzw. Leistungen wird eine Stornogebühr in Höhe von mindestens 10% des ursprünglichen Auftragswertes verrechnet.

3.9. Seminare
Bei Stornierung eines gebuchten Seminars durch den Kunden weniger als 14 Tage vor Seminarbeginn wird eine Stornogebühr von 50%, bei Nichterscheinen von 100% der Seminargebühr verrechnet.
fmade behält sich das Recht vor, Seminare ohne weitere Ansprüche für den Kunden bis zu drei Arbeitstage vor Seminarbeginn abzusagen, wenn die erwartete Mindestteilnehmerzahl von drei Firmen nicht erreicht wird.

4. Rechnungslegung, Zahlung
fmade ist berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit bzw. Erbringung einer Teilleistung Rechnung zu legen. Bei Individualsoftware ist fmade berechtigt, ein Drittel des Auftragswertes bei Auftragserteilung vorab in Rechnung zu stellen. Laufende Lizenzgebühren, Wartungs- und Hotline-Gebühren werden jährlich im Vorhinein verrechnet. Bei Finanzierung durch Dritte erfolgt die Komplettverrechnung mit der ersten Teilleistung.
Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungslegung fällig und ohne jeden Abzug spesenfrei zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1% p.m. und Inkassospesen in Rechnung gestellt, die sofort fällig sind.

5. Eigentumsvorbehalt
fmade behält sich das Eigentum an jedem gelieferten Produkt bis zur vollständigen Bezahlung des Preises vor.

6. Urheberrecht, Nutzung
Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) verbleiben bei fmade bzw. seinen Lizenzgebern. Der Kunde erhält nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, Lizenzprogramme nur für eigene Zwecke und gemäß gegebenenfalls im Lizenzvertrag vereinbarter, weiterer Beschränkungen zu nutzen. Seminarunterlagen dürfen nicht kopiert werden. Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu bewahren.

7. Gewährleistung
7.1. fmade Individualsoftware
fmade gewährleistet die Übereinstimmung der Lizenzprogramme mit den bei Versand gültigen und dem Kunden überlassenen Spezifikationen. Soweit Gegenstand des Auftrags die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

7.2. fmade Standardsoftware
Die Gewährleistung von fmade beschränkt sich auf die Übereinstimmung mit der Produktinformation.

7.3. fmade Software – gemeinsame Bedingungen
fmade übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
Es liegt in der Natur der Sache, dass keine Gewähr dafür übernommen werden kann, dass die Programme ununterbrochen oder fehlerfrei laufen oder dass alle Programmfehler behoben werden können. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und schriftlich dokumentiert werden. Der Kunde ist zur Mitwirkung bei der Fehlereingrenzung bzw. –behebung verpflichtet. Die Gewährleistung dauert solange wie der Kunde Wartungsgebühr bezahlt aber mindestens 6 Monate ab Programmabnahme (bei Individualsoftware) bzw. ab Lieferung (bei Standardsoftware).

7.4 Dienstleistungen
fmade gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen (Installationen, Schulungen, Hotline etc.), nicht jedoch deren Ergebnis. fmade übernimmt bei der Versorgung mit Daten keine Gewährleistung für deren Inhalt.

7.5 Handelsware
Für von fmade vermittelte bzw. verkaufte Produkte Dritter gelten jeweils auch deren Lizenz-, Vertrags- bzw. Geschäftsbedingungen, insbesondere für die Gewährleistungsfristen. fmade gewährleistet nur die selbst zugesagten Produkteigenschaften, nicht aber die von Herstellern, Importeuren etc. behaupteten.

7.6 Beigestellte Produkte
Die Installierbarkeit der vom Kunden beigestellten Produkte, deren Funktionalität und Wechselwirkungen mit anderen Komponenten wird von der Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen.

8. Haftung
fmade haftet für Schäden, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, aber höchstens bis zum dem, für das den Schaden verursachende Produkt, bezahlten Preis. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

9. Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Linz. Zahlbar und klagbar in Linz. Streitigkeiten mit Kunden in Ländern ohne Vollstreckbarkeit österreichischer staatlicher Gerichtsurteile werden vom Ständigen Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich von einem Einzelrichter endgültig entschieden.

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